"HinSchG - Be ready!" - Das Hinweisgeberschutzgesetz in der Praxis am 05.10.2023



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18:00-19:30
Anmeldeschluss: 04.10.2023
Abmeldeschluss: 04.10.2023
Habt Ihr schon vom Hinweisgeberschutzgesetz gehört? Wenn Ihr hiervon betroffen seid, dann seid Ihr bei unserem Online-Seminar "HinSchG - Be ready!" genau richtig!
 
Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten (hierzu zählen auch Leiharbeitnehmer) haben eine interne Hinweisgeberstelle einzurichten (§ 12 Abs. 2 HinSchG). Bereits jetzt schon haben Unternehmen ab 250 Beschäftigten die Pflicht, eine anonyme sowie repressions- und sanktionsfreie Hinweisgeberlösung einzuführen. Nach einer kurzen Übergangszeit wird diese Pflicht zum 17. Dezember 2023 auf alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten (einschließlich Leiharbeitnehmern) ausgedehnt.
Für Verpflichtete nach §2 Geldwäschegesetz (GwG) gibt es striktere Anforderungen. Verpflichtete sind z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Immobilienmakler. Hier fordert das Gesetz unabhängig von der Unternehmensgröße die Einführung einer Hinweisgeberlösung (§6 Abs. 5 GwG).
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Die deutsche Regierung hat mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Anforderungen der EU Hinweisgeberschutz-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. 
Hinweisgebersysteme sollen ein sicheres Umfeld schaffen, in dem Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte Hinweise und Beschwerden über rechtwidriges oder unethisches Verhalten anonym melden können, ohne Angst vor Konsequenzen haben zu müssen. Unternehmen und Organisationen können solche Systeme einsetzen, um sicherzustellen, dass sie auf illegale oder unethische Praktiken aufmerksam gemacht werden und angemessen reagieren können.
 
Was bedeutet das HinSchG nun für Unternehmen in Deutschland?
Was habe ich als betroffenes Unternehmen zu tun?
Wie muss ein Hinweisgebersystem in der Praxis gestaltet werden?
Wie müssen Unternehmen mit eingehenden Hinweisen umgehen?
Welche praktischen und praktikablen Lösungen gibt es?
Wie kann ein Hinweisgebersystem helfen, die eigene Integrität zu stärken und die Werte des Unternehmens zu schützen? 
 
Diese und weitere Fragen beantwortet unser Förderkreisvorsitzender und Compliance-Experte Daniel Aichinger am 05.10.2023 ab 18 Uhr in unserer Online-Infoveranstaltung.
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